Zulassung erhalten – Zeit zu chillen?
Aber Vorsicht – Zeit der Berufsschule oder Praxis fernzubleiben, ist jetzt noch nicht angesagt! Besonders nach Erhalt der Zulassung wird an den OSZ noch relevanter Prüfungsstoff wiederholt und gezielt auf die Prüfungen vorbereitet. Fehltage zählen auch dann noch. Sollte die Anzahl der Fehltage an der Berufsschule die erlaubte Grenze von 30 Fehltagen pro gesamten Ausbildungszeitraum (3 Jahre) überschreiten, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung auch wieder entzogen werden.
Deshalb gilt Durchhalten bis zum Schluss und erst nach der Freisprechung entspannen – so wird die Ausbildung zum Erfolg!