Kündigung vs. Aufhebungsvertrag
Während der Ausbildung kann es immer mal wieder kriseln, und manchmal will man aus dem Ausbildungsbetrieb einfach nur noch weg. Doch wie geht das mit der Kündigung eigentlich? Wir geben hier einen kurzen Überblick über die verschiedenen Kündigungsarten und erklären, was es mit einem Aufhebungsvertrag auf sich hat. Grundlage sind das Berufsbildungsgesetz (§22 BBiG) und das Kündigungsschutzgesetz (§4 KSchG).
In und nach der Probezeit
Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit kündigen ohne Frist und ohne Grund. Nach der Probezeit gibt es zwei Möglichkeiten:
Ordentliche Kündigung: Diese ist nur möglich, wenn du deine Ausbildung abbrechen willst, z.B. weil du eine andere Richtung einschlagen möchtest. In diesem Fall musst du eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten.
Außerordentliche Kündigung: Diese kann sofort und fristlos erfolgen, wenn gravierende Missstände vorliegen, wie z.B. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder ausbildungsfremde Aufgaben. Vorher musst du den Betrieb abmahnen, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor (z.B. Gewalt, sexuelle Belästigung).
Dokumentation nicht vergessen!
Wenn es regelmäßig Probleme im Betrieb gibt, solltest du alles dokumentieren – wann, was und wem du es gemeldet hast. Das kann im Streitfall wichtig sein.
Immer schwarz auf weiß
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und nach der Probezeit auch einen Grund enthalten. E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigungen zählen nicht. Achte darauf, den Empfang zu bestätigen oder die Kündigung per Einschreiben zu schicken. Außerdem gilt: Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall ausgesprochen werden.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Du willst wechseln, aber es gibt keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung? Dann wäre ein Aufhebungsvertrag eine Option. Hier einigen sich du und der Betrieb darauf, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, und es muss keine Frist eingehalten werden.
Noch nicht volljährig?
Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Kündigung und auch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Achtung – Konsequenzen!
Kündigungen und Aufhebungsverträge können Folgen haben – von einer Sperrfrist beim Jobcenter bis hin zu Problemen mit dem Aufenthaltsstatus. Überlege dir also gut, was für dich am besten ist.
Deine Ausbildungsbegleitung unterstützt dich
Falls du nicht weiterweißt, wende dich an die Ausbildungsbegleiter*innen an deinem OSZ. Wir helfen dir gern!
Weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag sind in der Langfassung dieses Beitrags nachzulesen.
Disclaimer: Wir sind keine Jurist*innen. Für rechtliche Fragen solltest du dich an deine Kammer oder einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden.