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„Ghosting“ in der Ausbildung?

Wenn Bewerber*innen plötzlich nicht mehr antworten: Warum Ausbildungsplätze oft schon vor dem Start verloren gehen.

Viele Ausbildungsbetriebe erleben, dass Bewerber*innen den Kontakt abbrechen, sich nicht mehr melden oder eine Ausbildung trotz Vertrag nicht antreten. Dieses Verhalten wird häufig als „Ghosting“ bezeichnet. Die aktuellen BIBB-Veröffentlichungen zeigen jedoch: Absprünge passieren meist deutlich früher als am ersten Ausbildungstag.

In einer Befragung von 377 Ausbildungsbetrieben durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit Hilfe des Referenz-Betriebssystems (RBS) gaben 80 Prozent an, bereits gewonnene Bewerber*innen verloren zu haben. Besonders häufig kam es zu Rückzügen zwischen Bewerbungseingang und Vorstellungsgespräch oder zwischen Auswahlverfahren und Vertragsabschluss. Nach Vertragsabschluss berichteten 35 Prozent der Betriebe von Absprüngen vor Ausbildungsbeginn; nur fünf Prozent erlebten, dass Bewerber*innen am ersten Ausbildungstag nicht erschienen.

Auch aus Sicht der Jugendlichen gibt es verschiedene Gründe weiterzusuchen: manche sehen den Ausbildungsplatz als zweite Wahl, andere sind unsicher oder unzufrieden mit Beruf, Betrieb, Vergütung oder Perspektiven. In einer Bewerberstudie gaben fünf Prozent an, auch nach Vertragsabschluss weitergesucht zu haben – hochgerechnet mehr als 23.000 junge Menschen.

Für Betriebe bedeutet das: ein unterschriebener Vertrag ist noch keine Garantie. Schnelle Rückmeldungen auf die Bewerbung und nach dem Bewerbungsgespräch, realistische Informationen, Praktika und ein verlässlicher Kontakt zwischen Vertragsabschluss und Ausbildungsbeginn können helfen, Erwartungen zu klären und die Entscheidung für den Ausbildungsplatz zu festigen. Auch während der Ausbildung bleiben gute Betreuung und regelmäßiger Austausch entscheidend.

Quellen